FAQ

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zu unserem KI‑Telefonassistenten – Funktionsweise, Branchen, Integrationen, Datenschutz, Preise und Testmöglichkeiten im Überblick.

Allgemeines zu hey-listen.ai

Grundlegende Informationen zur KI, Einsatzgebieten und technischen Grundlagen von hey-listen.ai.

Funktionen & Integrationen

Was der KI‑Telefonassistent konkret leisten kann und wie er sich in bestehende Systeme einfügt.

Datenschutz & Sicherheit

Informationen rund um DSGVO, Datenspeicherung und Aufzeichnung von Gesprächen.

Preise, Abo & Test

Alles zu Kosten, Vertragslaufzeiten, Upgrade‑Möglichkeiten und dem kostenlosen Test von hey-listen.ai.

Voicebot & Telefonbot – Häufige Fragen

Was ist ein Voicebot?

Ein Voicebot (auch Sprachbot oder Voice-KI genannt) ist ein KI-gestütztes System, das gesprochene Sprache versteht und darauf antwortet. Der hey-listen.ai KI-Telefonassistent ist ein Voicebot, der eingehende Anrufe automatisch entgegennimmt, Anfragen versteht und strukturiert bearbeitet – ohne menschliches Eingreifen.

Was ist ein Telefonbot?

Ein Telefonbot ist ein automatisiertes System, das Telefongespräche führt. Im Unterschied zu einfachen IVR-Systemen (Tastenmenüs) versteht ein moderner Telefonbot wie hey-listen.ai natürliche Sprache, erkennt Dialekte und kann komplexe Anliegen wie Reservierungen, Krankmeldungen oder Bestellungen selbstständig bearbeiten.

Was ist der Unterschied zwischen Voicebot, Telefonbot und KI-Telefonassistent?

Die Begriffe werden oft synonym verwendet: Voicebot betont die Sprachsteuerung, Telefonbot den Telefon-Kanal, und KI-Telefonassistent beschreibt den Einsatz von Künstlicher Intelligenz für Assistenz-Aufgaben am Telefon. hey-listen.ai vereint alle drei Konzepte: ein sprachgesteuerter, telefonbasierter KI-Assistent.

Ist ein Voicebot DSGVO-konform?

Ja – der hey-listen.ai Voicebot ist vollständig DSGVO-konform. Alle Daten werden auf deutschen Servern (Hetzner, Nürnberg) verarbeitet. KI-Modelle laufen über Azure Europe. Gesprächsdaten werden nur so lange gespeichert wie rechtlich notwendig. Eine vollständige Datenschutzerklärung sowie Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) stehen zur Verfügung.